Bussgeldkatalog
Entwurf Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Fangbestimmungen des Fischereiverein Nürnberg e.V.
Datum nicht eingetragen | 100 € |
Fische nicht eingetragen | 200 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Fischgewicht nicht eingetragen | 50 € |
Fischen ohne staatl. FS | 50 € |
Fischen ohne ES | 200 € |
Fischen ohne geeignete Landehilfe | 50 € |
5 Jahresfischereischein abgelaufen | 50 € |
Überschreitung der Fangbeschränkungen | 200 € bis Ausschluss |
In Besitznahme untermassiger Fische | 150 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Fischen in der Schonzeit | 100 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Angeln mit mehr Ruten als erlaubt | Ausschluss |
Weiterfischen auf die gleiche Fischart obwohl Fanglimit erreicht | 100 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Mitglieder die Nichtmitgliedern das Angeln gestatten | 200 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Nachtangelverbot missachten | 100 € |
Fischen vom Boot aus | 100 € |
Fischen an gesperrten Gewässern | 100 € |
Verursachen von Flurschäden | 100 € |
Befahren von gesperrten Geh- u. Waldwegen | 100 € |
Verbotener Weise Parken oder bis an das Wasser fahren | 100 € bis Ausschluss |
Ungebührliches Benehmen gegenüber Kontrollorganen / Vereinsmitgliedern | 100 € |
Keine Kontrolle zur Angelrute | 100 € |
Fischen mit lebendem Köderfisch | 200 € |
Verschmutzung des Angelplatzes ( z.B. Zurücklassen von Unrat, Schuppen und Eingeweide der Fische, usw. ) | 200 € bis Ausschluss |
Übermäßiges Anfüttern | 100 € |
Angeln mit verbotenen Ködern | 200 € bis Ausschluss |
Grillen an den Gewässern | 100 € |
Vergehen die hier nicht aufgelistet sind werden nach Vorladung individuell durch die Verwaltung geahndet. Mitglieder, die wiederholt gegen die Fangbestimmungen verstoßen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Wer in den Verbandsgewässern ein Vergehen begangen hatte, daß vom Verband geahndet wurde, bekommt im Folgejahr vom Verein keine Verbandskarte / Seenkarte ausgestellt.
Stand 01.01.2020