Bussgeldkatalog

Entwurf Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Fangbestimmungen des Fischereiverein Nürnberg e.V.

Datum nicht eingetragen 100 €
Fische nicht eingetragen 200 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Fischgewicht nicht eingetragen50 €
Fischen ohne staatl. FS 50 €
Fischen ohne ES 200 €
Fischen ohne geeignete Landehilfe 50 €
5 Jahresfischereischein abgelaufen 50 €
Überschreitung der Fangbeschränkungen 200 € bis Ausschluss
In Besitznahme untermassiger Fische 150 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Fischen in der Schonzeit 100 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Angeln mit mehr Ruten als erlaubt Ausschluss
Weiterfischen auf die gleiche Fischart obwohl Fanglimit erreicht100 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Mitglieder die Nichtmitgliedern das Angeln gestatten200 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Nachtangelverbot missachten100 €
Fischen vom Boot aus 100 €
Fischen an gesperrten Gewässern 100 €
Verursachen von Flurschäden 100 €
Befahren von gesperrten Geh- u. Waldwegen 100 €
Verbotener Weise Parken oder bis an das Wasser fahren100 € bis Ausschluss
Ungebührliches Benehmen gegenüber Kontrollorganen / Vereinsmitgliedern100 €
Keine Kontrolle zur Angelrute 100 €
Fischen mit lebendem Köderfisch200 €
Verschmutzung des Angelplatzes
( z.B. Zurücklassen von Unrat, Schuppen und Eingeweide der Fische, usw. )
200 € bis Ausschluss
Übermäßiges Anfüttern 100 €
Angeln mit verbotenen Ködern 200 € bis Ausschluss
Grillen an den Gewässern 100 €

Vergehen die hier nicht aufgelistet sind werden nach Vorladung individuell durch die Verwaltung geahndet. Mitglieder, die wiederholt gegen die Fangbestimmungen verstoßen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Wer in den Verbandsgewässern ein Vergehen begangen hatte, daß vom Verband geahndet wurde, bekommt im Folgejahr vom Verein keine Verbandskarte / Seenkarte ausgestellt.

Stand 01.01.2020