10 gute Gründe fürs Angeln…

1 Naturschutz und Gewässerschutz

Hobby-Angler sind über Verein und Verbände als Eigentümer oder Pächter von Fischereirechten zur Hege und pflege der Bestände gesetzlich verpflichtet – und das weitestgehend im Ehrenamt. Andernfalls müsste die öffentliche Hand eingreifen, was nicht unerhebliche Steuergelder kosten würde.

2 Naturerlebnis für die Generation „Smartphone“

Speziell für Jugendliche ist Angeln ein aktives Naturerlebnis fernab der Smartphone-Scheinwelt. Zudem erlernen die Jugendlichen einen schonenden Umgang mit ihrer Umwelt. Der DAFV beispielsweise setzt sich für das Erlernen des Angelns als Form direkter Naturnutzung unter fachkundiger Anleitung im frühen Kindesalter ein.

3 Stressabbau in der Natur

Nirgendwo lässt sich so gut abschalten wie in der Natur. Beim Angeln kommt zu dem reinen Naturerlebnis noch eine freizeitliche „Aufgabenstellung“ hinzu – ideal also, um die Seele baumeln zu lassen und nebenbei noch den Köder auszuwerfen.

4 Angeln für Menschen mit Handicap

Für Menschen mit Handicap ist Angeln ebenfalls eine tolle Möglichkeit der Freizeitgestaltung. Ob Rollstuhlfahrer, Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sowie chronisch Erkrankte, sie alle profitieren von dem gemeinschaftlichen und facettenreichen Naturerlebnis.

5 Angeln verbindet die Generationen

Der soziale Aspekt beim Angeln ist nicht zu unterschätzen. Menschen können bis ins hohe Alter dem Angel-Hobby nachgehen und treffen dabei vermehrt auf jüngere Generationen.
Eine Zusammenkunft, die im heutigen Alltag oftmals zu kurz kommt.

6 Ökologische Lebensmittelgewinnung

Angeln ist eine schonende Form der Naturnutzung und bietet die einmalige Möglichkeit, Fische für den Eigenbedarf zu fangen. Dabei werden viele Kriterien abgedeckt, die heutzutage steigende Relevanz haben, denn selbst gefangene Fische sind frisch, regional, nachhaltig erzeugt und artgerecht aufgewachsen.
Hinzu kommt: Für jeden selbst gefangenen Fisch aus heimischen Gewässern muss kein Fisch aus Übersee importiert oder in Aquakulturen herangezogen werden.

7 Gesellschaftliche Relevanz

In vielen Gesellschaften vereinsamen Menschen zusehends aufgrund von fortschreitender Digitalisierung. Die moderne Leistungsgesellschaft ist vielerorts in erster Linie auf Effizienz getrimmt, da kommt die soziale Komponente auf zu kurz.
Das Angeln tritt dieser Entwicklungen mit seinen ureigenen Merkmalen entgegen und bietet für viele Angelfreunde auch so etwas wie eine soziale Heimat.

8 Erhöhtes Verantwortungsbewusstsein

Angler müssen ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein vorweisen, denn von ihnen wird eine freiwillige Selbstdisziplin in Sachen Fang und Umgang mit den Fischen verlangt. Dazu gehört auch das Wissen, dass Fisch eine begrenzte Ressource auf dieser Welt darstellt.

9 Angeln als Wirtschaftsfaktor

Der volkswirtschaftliche Umsatz der Angelfischerei beträgt in Deutschland aktuell etwa 5,2 Milliarden Euro pro Jahr. Was oft vergessen wird: Angler zieht es auch in Regionen, die touristisch ansonsten oftmals nicht besonders stark frequentiert werden.
Zudem kommen sie auch außerhalb der gängigen Urlaubszeiten und sorgen vor Ort für Umsatz.

10 Sinnvolle Entschleunigung

In Zeiten einer immer schneller funktionierenden Welt ist das Angeln sowohl Trendsetter als auch anachronistischer Widerpart im positiven Sinne.
Ähnlich wie beim angesprochenen Stressabbau kann die gelebte Entschleunigung beim Angeln dazu beitragen, bei gestressten Großstädtern das Gleichgewicht wieder herzustellen und die Möglichkeit erhöhen, wieder klare Gedanken zu fassen, zu denen man im urbanen Alltag immer weniger in der Lage ist.

Quelle: https://www.dafv.de/aktuelles/10-gute-gruende-um-angeln-zu-gehen

Königsfischen

Jedes Jahr im Juli findet das traditionelle Königsfischen des Vereins in Ornbau statt. Der erfolgreichste Fischer/die erfolgreichste Fischerin wird mit der Königskette geehrt, ebenso bei der Jugend.

Beginn: 09.07.2023, 05:00 Uhr
Ende: 09.07.2023, 11:00 Uhr

Freigegebene Gewässer:
Befischt werden darf die Altmühl, Wieseth, Wörnitz und Sulzach, natürlich nur nach den Fangbestimmungen des Vereins.

Abwiegen:
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr am Festzelt am „Dämla“, neben der Nepomukbrücke in Ornbau.
Teilnehmerkarten werden beim Abwiegen ausgegeben. Bitte zum Abwiegen das Fangbuch mitbringen.

Bestimmungen:
Teilnehmen kann jedes Mitglied des Fischereivereins Nürnberg e.V., egal ob aktiv oder passiv Mitglied. (Passive Mitglieder benötigen eine Tageskarte.)

  • Es darf mit zwei Gerten gefischt werden.
  • Platzreservierung ist nicht erlaubt!
  • Das Blinkern und Schleppen ist verboten.
  • Die Fische müssen getötet zur Waage gebracht werden, sonst keine Wertung!
  • Die entnommenen Fische sind in das Fangbuch und in die Teilnehmerkarte einzutragen.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinsvorgaben sind einzuhalten.
  • Fische werden erst ab 25cm gewertet und müssen einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden.
  • Das Anfüttern ist nicht erlaubt!

Fischerkönig/in wird das Mitglied, welches den schwersten Fisch fängt.
Jugendfischerkönig/in wird der Jugendliche mit dem schwersten Fisch. Die übrigen Jugendlichen reihen sich bei der Preisverteilung in die Reihenfolge der erwachsenen Mitglieder ein.

Jeder Preisträger muss seinen Preis persönlich entgegen nehmen.
Die Startkarten der Mitglieder, die keinen Fisch gefangen haben, nehmen an unserer Verlosung teil.

Achtung:
Am Tag vor dem Königsfischen sind Altmühl, Wieseth, Wörnitz und Sulzach gesperrt.
Mit Rücksicht auf das Königsfischen sind am Tag des Königsfischens alle Vereins- und Verbandsgewässer gesperrt, ausser die oben genannten.

Wichtig:
Das Befahren der Wiesen und das Parken auf den Wiesen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Bitte verlassen sie ihren Angelplatz so, wie sie ihn vorgefunden haben.

Bussgeldkatalog

Entwurf Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Fangbestimmungen des Fischereiverein Nürnberg e.V.

Datum nicht eingetragen 100 €
Fische nicht eingetragen 200 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Fischgewicht nicht eingetragen50 €
Fischen ohne staatl. FS 50 €
Fischen ohne ES 200 €
Fischen ohne geeignete Landehilfe 50 €
5 Jahresfischereischein abgelaufen 50 €
Überschreitung der Fangbeschränkungen 200 € bis Ausschluss
In Besitznahme untermassiger Fische 150 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Fischen in der Schonzeit 100 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Angeln mit mehr Ruten als erlaubt Ausschluss
Weiterfischen auf die gleiche Fischart obwohl Fanglimit erreicht100 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Mitglieder die Nichtmitgliedern das Angeln gestatten200 € bis ½ Jahr Kartenentzug
Nachtangelverbot missachten100 €
Fischen vom Boot aus 100 €
Fischen an gesperrten Gewässern 100 €
Verursachen von Flurschäden 100 €
Befahren von gesperrten Geh- u. Waldwegen 100 €
Verbotener Weise Parken oder bis an das Wasser fahren100 € bis Ausschluss
Ungebührliches Benehmen gegenüber Kontrollorganen / Vereinsmitgliedern100 €
Keine Kontrolle zur Angelrute 100 €
Fischen mit lebendem Köderfisch200 €
Verschmutzung des Angelplatzes
( z.B. Zurücklassen von Unrat, Schuppen und Eingeweide der Fische, usw. )
200 € bis Ausschluss
Übermäßiges Anfüttern 100 €
Angeln mit verbotenen Ködern 200 € bis Ausschluss
Grillen an den Gewässern 100 €

Vergehen die hier nicht aufgelistet sind werden nach Vorladung individuell durch die Verwaltung geahndet. Mitglieder, die wiederholt gegen die Fangbestimmungen verstoßen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Wer in den Verbandsgewässern ein Vergehen begangen hatte, daß vom Verband geahndet wurde, bekommt im Folgejahr vom Verein keine Verbandskarte / Seenkarte ausgestellt.

Stand 01.01.2020