Autor: Lany_fvn
Tobias Checinski / Hecht
Tobias Checinski / Hecht
Tobias Müller / Barsch
Tobias Checinski / Hecht
Königsfischen
Jedes Jahr im Juli findet das traditionelle Königsfischen des Vereins in Ornbau statt. Der erfolgreichste Fischer/die erfolgreichste Fischerin wird mit der Königskette geehrt, ebenso bei der Jugend.
Beginn: 09.07.2023, 05:00 Uhr
Ende: 09.07.2023, 11:00 Uhr
Freigegebene Gewässer:
Befischt werden darf die Altmühl, Wieseth, Wörnitz und Sulzach, natürlich nur nach den Fangbestimmungen des Vereins.
Abwiegen:
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr am Festzelt am „Dämla“, neben der Nepomukbrücke in Ornbau.
Teilnehmerkarten werden beim Abwiegen ausgegeben. Bitte zum Abwiegen das Fangbuch mitbringen.
Bestimmungen:
Teilnehmen kann jedes Mitglied des Fischereivereins Nürnberg e.V., egal ob aktiv oder passiv Mitglied. (Passive Mitglieder benötigen eine Tageskarte.)
- Es darf mit zwei Gerten gefischt werden.
- Platzreservierung ist nicht erlaubt!
- Das Blinkern und Schleppen ist verboten.
- Die Fische müssen getötet zur Waage gebracht werden, sonst keine Wertung!
- Die entnommenen Fische sind in das Fangbuch und in die Teilnehmerkarte einzutragen.
- Die gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinsvorgaben sind einzuhalten.
- Fische werden erst ab 25cm gewertet und müssen einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden.
- Das Anfüttern ist nicht erlaubt!
Fischerkönig/in wird das Mitglied, welches den schwersten Fisch fängt.
Jugendfischerkönig/in wird der Jugendliche mit dem schwersten Fisch. Die übrigen Jugendlichen reihen sich bei der Preisverteilung in die Reihenfolge der erwachsenen Mitglieder ein.
Jeder Preisträger muss seinen Preis persönlich entgegen nehmen.
Die Startkarten der Mitglieder, die keinen Fisch gefangen haben, nehmen an unserer Verlosung teil.
Achtung:
Am Tag vor dem Königsfischen sind Altmühl, Wieseth, Wörnitz und Sulzach gesperrt.
Mit Rücksicht auf das Königsfischen sind am Tag des Königsfischens alle Vereins- und Verbandsgewässer gesperrt, ausser die oben genannten.
Wichtig:
Das Befahren der Wiesen und das Parken auf den Wiesen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Bitte verlassen sie ihren Angelplatz so, wie sie ihn vorgefunden haben.
Bussgeldkatalog
Entwurf Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Fangbestimmungen des Fischereiverein Nürnberg e.V.
Datum nicht eingetragen | 100 € |
Fische nicht eingetragen | 200 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Fischgewicht nicht eingetragen | 50 € |
Fischen ohne staatl. FS | 50 € |
Fischen ohne ES | 200 € |
Fischen ohne geeignete Landehilfe | 50 € |
5 Jahresfischereischein abgelaufen | 50 € |
Überschreitung der Fangbeschränkungen | 200 € bis Ausschluss |
In Besitznahme untermassiger Fische | 150 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Fischen in der Schonzeit | 100 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Angeln mit mehr Ruten als erlaubt | Ausschluss |
Weiterfischen auf die gleiche Fischart obwohl Fanglimit erreicht | 100 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Mitglieder die Nichtmitgliedern das Angeln gestatten | 200 € bis ½ Jahr Kartenentzug |
Nachtangelverbot missachten | 100 € |
Fischen vom Boot aus | 100 € |
Fischen an gesperrten Gewässern | 100 € |
Verursachen von Flurschäden | 100 € |
Befahren von gesperrten Geh- u. Waldwegen | 100 € |
Verbotener Weise Parken oder bis an das Wasser fahren | 100 € bis Ausschluss |
Ungebührliches Benehmen gegenüber Kontrollorganen / Vereinsmitgliedern | 100 € |
Keine Kontrolle zur Angelrute | 100 € |
Fischen mit lebendem Köderfisch | 200 € |
Verschmutzung des Angelplatzes ( z.B. Zurücklassen von Unrat, Schuppen und Eingeweide der Fische, usw. ) | 200 € bis Ausschluss |
Übermäßiges Anfüttern | 100 € |
Angeln mit verbotenen Ködern | 200 € bis Ausschluss |
Grillen an den Gewässern | 100 € |
Vergehen die hier nicht aufgelistet sind werden nach Vorladung individuell durch die Verwaltung geahndet. Mitglieder, die wiederholt gegen die Fangbestimmungen verstoßen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Wer in den Verbandsgewässern ein Vergehen begangen hatte, daß vom Verband geahndet wurde, bekommt im Folgejahr vom Verein keine Verbandskarte / Seenkarte ausgestellt.
Stand 01.01.2020